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Gewerkschaftsbund Winterthur |
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StWW: Selbständig öffentlichrechtliche Anstalt unnötig Medienmitteilung 25.02.2005 Der VPOD hat im Strombereich Privatisierungs- und Liberalisierungsbestrebungen auf lokaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene bisher äusserst erfolgreich bekämpft. Die seinerzeitigen Befürchtungen vor allem von bürgerlichen Politikern, wonach die Nichtausgliederung und Nichtprivatisierung von Betrieben zu schwerwiegenden Nachteilen führen würden, sind allesamt nicht eingetroffen! Im Gegenteil: Kein Land in Europa senkt derzeit seine Strompreiseausser eben die Schweiz. Auch den StWW geht es gut. Sie bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern von Winterthur einen hervorragenden und zuverlässigen Service. Damit das auch so bleibt, braucht es keine weiteren Experimente, wie Struktur- oder Rechtsformänderungen! Der VPOD empfiehlt deshalb dem Stadtrat, auf eine eingehende Prüfung der Organisationsform der selbständig öffentlichrechtlichen Anstalt zu verzichten. Zu gross wäre der Aufwand, zu klein oder gar negativ der Nutzen für eine solche Übung. Die Regierung hat in einer Postulatsantwort selber auf die Nachteile hingewiesen: "Die Rechte der Stimmberechtigten werden eingeschränkt und die Anstalten bedürfen einer eigenen aufwendigen Organisation." Die StWW haben heute alle Instrumente und Mittel, die sie benötigen, um erfolgreich zu sein. Ein Demokratieabbau - wie er mit einer Ausgliederung zwingend verbunden wäre - ist nicht nur nicht nötig sondern kontraproduktiv. Immerhin gibt Direktor von Burg im Landbote-Interview offenherzig zu, dass ihn das städtische Personalrecht stört, womit klar ist, dass es ihm um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geht. Gerade diesem Vorhaben hat der Kantonsrat aber einen Riegel geschoben. Gemäss geändertem Gemeindegesetz müssen verselbständigte Anstalten die personalrechtlichen Bestimmungen ihres Rechtsträgers übernehmen! |
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